Entscheidung der EU ist falsch: Die Immunokastration ist ebenso eine Alternative wie die Kastration unter Betäubung

von (Kommentare: 0)

Anfang Juni hat die Europäische Kommission es abgelehnt, die Immunokastration als alternatives Verfahren ergänzend zur Kastration mit Betäubung zu tolerieren, ohne hierfür eine Begründung zu liefern. Den Mitgliedern des Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland e.V. (ABD) ist bewusst, dass sowohl die Kastration unter Betäubung als auch die Immunokastration nicht frei von Nachteilen sind. Um den Ebergeruch aber zu vermeiden, sind Maßnahmen notwendig, um Schweinefleisch genießbar zu halten.

Wie bei der chirurgischen Kastration mit Betäubung wird auch mit der Immunokastration ausschließlich das Ziel verfolgt, den typischen und von den meisten Menschen als sehr unangenehm empfundenen Ebergeruch, zu vermeiden. Die Immunokastration mittels des Präparates Improvac wird nur von einer geringen Zahl von Bio-Schweinehaltern angewendet, die diesem Verfahren zunächst auch sehr reserviert gegenübergestand. Überzeugt hat die Betriebe, dass mit der Immunokastration auf die chirurgische Kastration gänzlich verzichtet werden kann. Der beobachtete und auch in Versuchen nachgewiesene Anstieg des Wachstums nach der zweiten Improvacgabe würde – so die Ansicht von Tierärzten – auch eintreten, wenn man das Schwein zum gleichen Zeitpunkt, also mit etwa 60 bis 70 kg, chirurgisch kastrieren würde. Eine Wartezeit – Improvac ist als Tierarzneimittel zugelassen – besteht nach der Anwendung des Mittels nicht.

Das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland e.V. (ABD) hält eine Kastration von Ferkeln ohne Betäubung schon seit Jahren für nicht tierschutzgerecht. Den Mitgliedern wurde daher immer empfohlen, die Kastration nur unter Betäubung durchzuführen oder andere alternative Verfahren zu nutzen. Dabei favorisierte das ABD keines der alternativen Verfahren. Je nach betrieblicher Situation und Anforderungen des Vermarktungspartners sollten angepasste Entscheidungen getroffen werden können, denn in Einzelfällen haben Abnehmer auch explizit den Wunsch geäußert, als Alternative auf die Immunokastration zu setzen.

Es ist aus unserer Sicht legitim, dass die einzelnen Akteure – angefangen bei den Landwirten über die Schlachtunternehmen bis hin zum Handel – bei der Wahl der Alternative zur Kastration ohne Betäubung zu unterschiedlichen Entscheidungen gelangen. Wir als Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland fordern daher von der EU-Kommission die Immunokastration als gleichberechtigte Alternative zur chirurgischen Kastration mit Betäubung zuzulassen.

Zurück